Ein neutrales Auge ist bei der Bewertung von Kraftfahrzeugschäden mehr als nur eine gute Idee – es ist die Grundlage für einen gerechten Ablauf jedes Streitfalls. Mein Name ist Martin Rasch und neben meiner langjährigen Tätigkeit als KFZ-Meister in meiner eigenen Werkstatt, bin ich seit 2021 auch von der Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellt und vereidigt.
Was ich mitbringe? Meine ausgewiesene Expertise in allen KFZ-Fragen, jede Menge Leidenschaft und Herzblut für die Thematik. Sie können von mir jederzeit eine neutrale und ehrliche Einschätzung erwarten. Wort und Hand drauf.
Auf dieser Website erfahren Sie mehr über meine Arbeit aus Sachverständiger. Natürlich können Sie mich auch sofort » hier kontaktieren.
Gutachter gibt es viele, aber nur wenige davon sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Als einer von diesen stelle ich Ihnen Gerichts- und Schiedsgutachten aus. Mehr zu diesen Themen erkläre ich Ihnen hier.
Ob bei einem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren oder bei der Beweiserhebung im Rahmen von Zivil- oder Strafprozessen – als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bringe ich meine Expertise und meine ehrliche Einschätzung mit in den Prozess vor Gericht.
Meine Aufgabe ist dabei die Fragen des Beweisschlusses, die von den Gerichten formuliert werden und in Zivil- sowie Strafverfahren in unterschiedlichen Instanzen anfallen, in schriftlicher oder mündlicher Form zu erstatten. Um die technischen Zusammenhänge oder die Unfallursache glasklar auf den Punkt bringen zu können, wird ein Sachverständigengutachten nach Aktenlage oder durch Präsenztermine vor Ort erstellt.
Zu meinen Aufgabenbereichen zählen unter anderem Schadensgutachten sowie Wertgutachten für PKW, Motorräder oder Sonderfahrzeuge. Die zu klärenden Fragen drehen sich meist um den Schadensumfang, anfallende Reparaturkosten und mögliche Wertminderung. In all diesen Fällen stehe ich als erfahrener KFZ-Meister mit einer aufrichtigen und unparteiischen Einschätzung zur Verfügung.
Natürlich muss nicht jeder Schadensfall vor Gericht geklärt werden. Eine praktische Alternative bietet hier das sogenannte Schiedsgutachten, bei dem sich die streitenden Parteien auf die neutrale Einschätzung eines Sachverständigen als Schiedsgutachter verlassen. Wichtig hierbei ist: Solch ein Gutachten wird unparteiisch und fachlich unabhängig erstellt. Es ist also essentiell, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Nur so ist absolute Neutralität garantiert.
Zu meinen Tätigkeiten als Schiedsgutachter zählen unter anderem die Erstellung von Tatsachengutachten, um tatsächliche Zustände, Gegebenheiten, Eigenschaften der Werksleistung zu prüfen und zu bewerten. Auch können Abrechnungsdifferenzen geklärt oder Ursachenzusammenhänge analysiert werden. Bei Wert- und Schätzgutachten werden in der Regel Streitigkeiten über die Vergütung für die bestellte Werksleistungen geklärt.
Sagen wir, wie es ist: Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. In der Folge kann sich quasi jede:r so nennen. Die öffentliche Bestellung ist daher die Möglichkeit der deutschen Gesetzgebung, wirklich ausgewiesene Expert:innen von allen anderen Anbieter:innen abzugrenzen. Man kann also sagen, sie ist eine Art Gütesiegel für den Sachverstand.
Und dieses Gütesiegel bescheinigt meine besondere Qualifikation in meinem Fachgebiet. Darüber hinaus bin ich als öffentlich bestellter Sachverständiger darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Dritte, denen meine Einschätzungen vorgelegt werden, können sich demnach auf korrekte Ergebnisse verlassen.
Natürlich profitieren am Ende des Tages auch Geschädigte von mir und meiner Arbeit, denn ein parteiisches Gutachten ist ausgeschlossen. Mein Fokus liegt ausschließlich auf dem tatsächlichen Schaden und den damit verbundenen Reparaturarbeiten – transparent und fair. All das dient der lückenlosen Aufklärung und am Ende des Tages der Wahrheit. Und genau darum geht es mir seit Tag 1 meiner Tätigkeit in diesem Bereich.
Gerne gebe ich in Ihrem Auftrag mein fachmännisches, aufrichtiges und ehrliches Urteil ab. Kontaktieren Sie mich dazu gerne jederzeit über das » Kontaktformular oder die unten angegebenen Kontaktdaten für ein unverbindliches Beratungsgespräch.